Rauchmelderwartung
Seit dem 01.01.2017 sollten alle Wohnungen in Schlaf-, Kinderzimmern und Fluren als Fluchtweg zum Ausgang in NRW mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Nun steht deren jährliche Inspektion und Wartung an.
Man kann diese Arbeiten auf den Mieter übertragen. Ist das im Sinne des Schutzgesetzes?
Unsere ersten Erfahrungen:
- Manche bauten die Rauchmelder ab, weil sie die Blockbatterien brauchten.
- Rauchmelder wurden bei Schönheitsreparaturen überstrichen.
- Eintrittsöffnungen waren verschmutzt.
Wir bieten die Sicht und Funktionskontrolle, indem wir den Funktionstest durchführen, die Eintrittsöffnungen überprüfen und schauen, ob Einrichtungsgegenstände (inkl. Lampen) nicht den vorgeschriebenen Abstand zum Rauchmelder unterschreiten.
Unsere Empfehlung:
Führen Sie ein weiteres Frühwarnsystem ein, indem Sie Wohn- und Arbeitszimmer mit Rauchmeldern ausstatten, da sich in diesen Zimmern hauptsächlich die elektronischen Geräte befinden, die noch mit Steckdosenleisten miteinander verbunden sind. Außerdem dienen diese Zimmer meist auch als Gästezimmer.